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Fristen

Fristen beim Handwerker: vier Uhren laufen gleichzeitig

9. August 2026 · 7 Min. Lesezeit · MängelPilot Redaktion
Kurzantwort

Vier Fristen laufen nebeneinander: Ihr Schreiben startet die Nachfrist, die Abnahme startet Fälligkeit und Verjährung, der Zugang der Rechnung die 30 Tage bis zum Verzug, die Fristsetzung des Betriebs die Abnahmefrist.

Im Streit mit einem Handwerksbetrieb läuft nie nur eine Frist. Es sind mindestens vier, sie starten an vier Ereignissen, und nur eine stellen Sie selbst. Wer allein die Verjährung im Blick hat, verpasst die Nachfrist.

Vier Uhren, ein Vorgang

Das Werkvertragsrecht verteilt seine Fristen auf verschiedene Vorschriften. Eine zählt das Gesetz in Jahren, eine in Tagen, bei den zwei übrigen nennt es keine Zahl.

Die vier Fristen im Handwerker-Streit: Länge, Beginn, Fundstelle
FristLängeBeginnFundstelle
Nachfrist zur Nacherfüllungnur „angemessen“Zugang Ihres Schreibens§§ 635, 637 Abs. 1 BGB
Zahlfrist bis zum Verzugspätestens 30 TageFälligkeit und Rechnungszugang§ 286 Abs. 3 BGB
Frist zur Abnahmenur „angemessen“Fristsetzung des Betriebs§ 640 Abs. 2 BGB
Verjährung der Mängelansprüche2 oder 5 Jahre, sonst 3Abnahme, sonst Jahresschluss§ 634a BGB, §§ 195, 199 BGB

Drei Uhren laufen gegen Sie. Nur die erste stellen Sie selbst.

Die Nachfrist: die einzige Uhr, die Sie selbst stellen

§ 637 Abs. 1 BGB sagt es in einem Satz: Nach erfolglosem Ablauf einer vom Besteller zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist kann der Besteller den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, es sei denn, der Unternehmer verweigert die Nacherfüllung zu Recht.

Eine Tageszahl nennt das Gesetz nicht. Angemessen ist, was der Betrieb bei zügiger Arbeit braucht:

Eine zu kurz bemessene Frist ist nicht unwirksam, sondern setzt in der Regel eine angemessene Frist in Gang. MängelPilot schlägt 14 Tage vor, als Vorschlag und nicht als gesetzliche Frist. Was sonst ins Schreiben gehört, steht im Beitrag zur Mängelrüge mit gesetzter Frist.

Die Zahlfrist: 30 Tage sind die Außengrenze

Die zweite Uhr läuft gegen Sie, beginnt aber später als gedacht. Die Vergütung ist nach § 641 Abs. 1 BGB bei der Abnahme zu entrichten: ohne Abnahme keine Fälligkeit, ohne Fälligkeit keine Zahlfrist.

  1. Fertigstellung Der Betrieb meldet fertig Die Abnahme steht noch aus.
  2. Abnahme Die Vergütung wird fällig § 641 Abs. 1 BGB.
  3. Rechnung Die Rechnung geht zu Erst beides zusammen startet sie.
  4. 30 Tage Spätestens Verzug § 286 Abs. 3 BGB.
Von der Fertigstellung bis zum Verzug

§ 286 Abs. 3 BGB zieht die Außengrenze: Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet. Gegenüber einem Verbraucher gilt das nur bei besonderem Hinweis auf diese Folge in der Rechnung. „Spätestens“ heißt: Nach § 286 Abs. 1 und 2 BGB kann Verzug früher eintreten, etwa nach einer Mahnung.

Wegen Mängeln dürfen Sie einen angemessenen Teil verweigern; angemessen ist nach § 641 Abs. 3 BGB in der Regel das Doppelte der Beseitigungskosten. Den unstreitigen Rest schulden Sie weiter. Die Rechnung dazu steht im Beitrag zur Handwerkerrechnung mit Einbehalt.

Die Abnahmefrist: die Uhr, von der viele nichts wissen

Die dritte Uhr stellt der Betrieb, und sie läuft leise. Nach § 640 Abs. 2 BGB gilt ein Werk auch dann als abgenommen, wenn der Unternehmer nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Besteller die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.

Gegenüber Verbrauchern tritt diese Wirkung nur ein, wenn der Unternehmer in Textform auf die Folgen hingewiesen hat. Sie gilt für Schuldverhältnisse ab dem 1. Januar 2018 (Art. 229 § 39 EGBGB).

Schweigen ist keine Verweigerung

Wer eine Abnahmefrist bekommt und nicht antwortet, riskiert, dass das Werk als abgenommen gilt. Ein pauschales „nicht zufrieden“ reicht ebenfalls nicht.

Verweigern heißt: fristgerecht, nachweisbar, mit mindestens einem konkreten Mangel.

Die Verweigerung ist umgekehrt kein Freibrief: Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nach § 640 Abs. 1 BGB nicht verweigert werden. Wer trotz bekannten Mangels abnimmt, muss sich seine Rechte vorbehalten, sonst entfallen insoweit die Ansprüche aus § 634 Nr. 1 bis 3 BGB (§ 640 Abs. 3 BGB).

Die Verjährung: die längste Uhr, mit dem stillsten Ablauf

Mit der Abnahme startet die vierte Uhr. § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB nennt zwei Jahre für ein Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht, Nummer 2 fünf Jahre für ein Bauwerk. Beide beginnen nach Absatz 2 mit der Abnahme. Für alles Übrige gilt die Regelfrist von drei Jahren ab Jahresschluss (§§ 195, 199 BGB).

Zwei Jahre für die Sache, fünf für das Bauwerk, beide ab Abnahme 2 Jahre Sachbezogenes Werk 5 Jahre Bauwerk
Zwei Jahre für die Sache, fünf für das Bauwerk, beide ab Abnahme

Steht im Vertrag die VOB/B, tauchen andere Zahlen auf: vier Jahre für Bauwerke, zwei für andere Werke (§ 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B). Die VOB/B ist kein Gesetz, sondern ein Klauselwerk; gegenüber Verbrauchern greift die AGB-Inhaltskontrolle (§ 310 Abs. 1 Satz 3 BGB). Welche Frist gilt, klärt der Beitrag zur Verjährung nach § 634a BGB.

Was die Ampel zeigt und was daneben noch läuft

MängelPilot rechnet aus Ihren Eingaben die Restlaufzeit jeder erfassten Frist. Die Schwellen unterscheiden sich, weil die Uhren verschieden schnell laufen.

  • Abgelaufen. Bei der Nachfrist öffnet das den Weg des § 637 BGB, bei der Verjährung schließt es Ansprüche.
  • Läuft ab. Nachfrist und Zahlfrist ab drei Tagen Rest, die Verjährung ab 180 Tagen.
  • Im Rahmen. Noch genug Vorlauf.
So färbt MängelPilot eine erfasste Frist

Ohne Abnahmedatum zeigt MängelPilot keine Verjährungsfrist an, sondern fragt danach; eine grüne Stufe gibt es dann nicht. Beim Auffangfall des § 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB läuft die Frist trotzdem, gerechnet ab Jahresschluss.

Daneben laufen drei Nebenfristen, die am Papier hängen:

Eines nimmt die App nicht ab: Ob ein Mangel vorliegt, stellt MängelPilot nicht fest. Jeder Punkt der Mängelliste beginnt mit „Sie geben an, dass …“.

Häufige Fragen

Welche Fristen laufen, wenn der Handwerker gepfuscht hat?

Vier: die Nachfrist zur Nacherfüllung (§§ 635, 637 Abs. 1 BGB), die Zahlfrist bis zum Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB), die Frist zur Abnahme (§ 640 Abs. 2 BGB) und die Verjährung (§ 634a BGB). Nur die Nachfrist setzen Sie selbst.

Wie lang muss die Nachfrist für den Handwerker sein?

Das Gesetz nennt keine Tageszahl, sondern verlangt eine angemessene Frist (§§ 635, 637 BGB). Maßgeblich sind Art und Umfang der Arbeiten, die Materialbeschaffung und die Dringlichkeit. Eine zu kurz bemessene Frist ist nicht unwirksam; sie setzt in der Regel die angemessene in Gang.

Wann komme ich mit der Handwerkerrechnung in Verzug?

Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (§ 286 Abs. 3 BGB), gegenüber Verbrauchern nur bei besonderem Hinweis in der Rechnung. Fällig wird die Vergütung grundsätzlich erst mit der Abnahme (§ 641 Abs. 1 BGB).

Kann ein Werk als abgenommen gelten, obwohl ich nicht abgenommen habe?

Ja. Setzt der Betrieb nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme und verweigern Sie sie nicht fristgerecht unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Gegenüber Verbrauchern nur nach einem Hinweis in Textform.

Ab wann läuft die Verjährung meiner Mängelansprüche?

Bei sachbezogenen Werken und bei Bauwerken mit der Abnahme (§ 634a Abs. 2 BGB): zwei beziehungsweise fünf Jahre. Für alle übrigen Werke gilt die Regelfrist von drei Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstand und Sie davon erfuhren (§§ 195, 199 BGB).

Das Wichtigste in Kürze

Kurz zusammengefasst

Vier Fristen laufen nebeneinander: Ihr Schreiben startet die Nachfrist, die Abnahme startet Fälligkeit und Verjährung, der Zugang der Rechnung die 30 Tage bis zum Verzug, die Fristsetzung des Betriebs die Abnahmefrist.

Fest beziffert sind nur zwei davon. Nachfrist und Abnahmefrist nennt das Gesetz allein „angemessen“. Wer das Abnahmedatum schriftlich festhält, hat den Anker für die meisten dieser Rechnungen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. MängelPilot ist ein Dokumenten-Baukasten – die Verantwortung für Prüfung und Versand liegt bei Ihnen.

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