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Handwerkerrechnung von der Steuer absetzen

20 % der Arbeitskosten einer Handwerkerrechnung mindern Ihre Einkommensteuer, höchstens 1.200 € je Haushalt und Kalenderjahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Material zählt nicht mit, und begünstigt ist nur, was Sie auf das Konto des Betriebs zahlen. MängelPilot hält Rechnung, Zahlung und einen offenen Einbehalt als einen Vorgang zusammen; die Steuererklärung machen Sie selbst.

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So geht es

  1. Arbeitskosten festhaltenBegünstigt sind allein die Arbeitskosten (§ 35a Abs. 5 Satz 2 EStG). Halten Sie den Lohnanteil aus der Rechnung im Vorgang fest; angesetzt werden davon 20 %, höchstens 1.200 € je Haushalt und Kalenderjahr.
  2. Unbar zahlenVoraussetzung sind die Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Erbringers (§ 35a Abs. 5 Satz 3 EStG). Bar gegen Quittung gezahlt, ist der Betrag nicht begünstigt – auch bei einwandfreier Rechnung nicht.
  3. Zahlungsdatum festhaltenDer Höchstbetrag gilt je Haushalt und Kalenderjahr, und ohne Zahlung gibt es keine Ermäßigung. Wer wegen Mängeln einen Teil zurückhält, überweist ihn später; der Beleg mit seinem Datum gehört deshalb in den Vorgang.
  4. Belege aufbewahrenRechnung und Zahlungsbeleg bleiben zusammen. Bei Leistungen an Ihrem Grundstück gilt für Sie als privaten Empfänger eine Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren (§ 14b Abs. 1 Satz 5 UStG).

Eine Steuerermäßigung, kein Zuschuss

Die 20 % werden nicht ausgezahlt und nicht bewilligt: Sie mindern die tarifliche Einkommensteuer (§ 35a Abs. 3 EStG). Wo keine Einkommensteuer anfällt, läuft die Ermäßigung ins Leere. Ein Förderantrag ist das an keiner Stelle, und eine Erstattung auch nicht.

Begünstigt sind Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen; ein Neubau gehört nicht dazu. Wer für dieselbe Maßnahme öffentliche Förderung mit zinsverbilligtem Darlehen oder steuerfreien Zuschüssen in Anspruch nimmt, ist von der Ermäßigung ausgeschlossen (§ 35a Abs. 3 Satz 2 EStG).

Zwei Voraussetzungen, und beide müssen stimmen

Das Gesetz verlangt beides: eine Rechnung über die Leistung und die Zahlung auf das Konto des Erbringers (§ 35a Abs. 5 Satz 3 EStG). Fehlt eines davon, ist der Betrag nicht begünstigt. Die Überweisung ist hier also mehr als eine Zahlungsart, sie ist die Bedingung.

Bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück muss der Betrieb die Rechnung innerhalb von sechs Monaten ausstellen, auch gegenüber Privatpersonen (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 UStG). Bleibt sie aus, fehlt genau der Beleg, an dem die Ermäßigung hängt.

Wer wegen Mängeln einbehält, zahlt später

Bis zur Beseitigung der Mängel darf ein angemessener Teil der Vergütung zurückgehalten werden; angemessen ist in der Regel das Doppelte der Mängelbeseitigungskosten (§ 641 Abs. 3 BGB). Eine feste Grenze nennt das Gesetz nicht, und mehr als die offene Restforderung kann der Einbehalt nie sein.

Für den Steuerbonus heißt das: Der einbehaltene Teil ist noch nicht gezahlt und zählt erst, wenn er auf dem Konto des Betriebs ist. MängelPilot hält Mangel, Frist, Einbehalt und Zahlung als einen Vorgang zusammen; Fotos und Dateien speichert er nicht.

Häufige Fragen

Wie viel bringt der Steuerbonus?

20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € je Haushalt und Kalenderjahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Der Betrag mindert die tarifliche Einkommensteuer; ausgezahlt wird er nicht.

Zählt eine Barzahlung?

Nein. Begünstigt ist nur, was auf das Konto des Erbringers gezahlt wird, und das zusätzlich zur Rechnung (§ 35a Abs. 5 Satz 3 EStG). Eine Quittung über Bargeld hilft dabei nicht.

Prüft MängelPilot, ob meine Maßnahme begünstigt ist?

Nein. MängelPilot ist keine Steuerberatung und dokumentiert nur, was Sie eintragen. Ob die Maßnahme unter § 35a Abs. 3 EStG fällt, entscheidet das Finanzamt.

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Die Ermäßigung beträgt 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € je Haushalt und Kalenderjahr (§ 35a Abs. 3 EStG). MängelPilot ist keine Steuerberatung und prüft nicht, ob Ihre Maßnahme nach § 35a Abs. 3 EStG begünstigt ist. MängelPilot ist ein Dokumenten-Baukasten und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Verantwortung für Prüfung und Versand liegt bei Ihnen.