Streit mit dem Handwerksbetrieb: Antrag an die Vermittlungsstelle
Wenn der Streit feststeckt, muss nicht sofort das Gericht folgen: Nach § 91 Abs. 1 Nr. 11 HwO gehört es zu den Aufgaben der Handwerkskammer, Vermittlungsstellen für Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern einzurichten. Die Teilnahme ist für beide Seiten freiwillig; Zuständigkeit, Ablauf und Kosten regelt jede Kammer selbst. MängelPilot schreibt den Antrag mit Beteiligten, Sachverhalt, Streitpunkten, dem bisherigen Schriftwechsel und Ihrem Ziel. Einreichen müssen Sie selbst.
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Antrag an die Kammer erstellenAntrag nach § 91 Abs. 1 Nr. 11 HwO · Server in Deutschland · DSGVO-konform
So geht es
- Zuständigkeit und Teilnahme klärenFragen Sie zuerst bei der Handwerkskammer des Betriebs nach Zuständigkeit, Ablauf und Gebühren und beim Betrieb nach der Teilnahme. Zuständigkeit, Ablauf und Kosten regelt jede Kammer selbst; ohne das Ja des Betriebs kommt kein Verfahren zustande.
- Streitstand erfassenBeteiligte, Auftrag, Abnahmedatum und die beanstandeten Punkte kommen einmal in den Vorgang. Ob ein Mangel vorliegt, stellt die App nicht fest: Jeder Punkt steht als Ihre Angabe da.
- Schriftwechsel aufstellenMängelrüge, gesetzte Frist, Antwort des Betriebs und Versanddaten ergeben die Aufstellung, die der Antrag mitbringt. Die Dokumentations-Checkliste hängt an § 363 BGB: Wer die Leistung als Erfüllung angenommen hat, trägt insoweit die Beweislast.
- Antrag selbst einreichenSie prüfen den fertigen Text und reichen ihn bei der Vermittlungsstelle ein; MängelPilot versendet nichts in Ihrem Namen. Alle Folgeschreiben gehören zu demselben Vorgang.
Was § 91 Abs. 1 Nr. 11 HwO regelt und was nicht
Die Vorschrift richtet sich an die Kammer, nicht an die Parteien: Sie macht es zur Aufgabe der Handwerkskammer, Vermittlungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern einzurichten. Mehr steht dort nicht. Zuständigkeit, Ablauf und Kosten regelt jede Kammer in ihrer eigenen Ordnung; ob sie in Ihrem Fall tätig wird, sagt Ihnen nur die Kammer selbst.
Daraus folgt die wichtigste Einschränkung: Die Teilnahme ist für Sie und für den Betrieb freiwillig. Sagt der Betrieb Nein, kommt kein Verfahren zustande. MängelPilot sagt deshalb weder Kostenfreiheit noch ein Ergebnis zu, sondern liefert den Antrag.
Wenn die Kammer nicht zuständig ist
Dann kommt die Universalschlichtungsstelle des Bundes in Betracht: Sie wird nur ergänzend tätig (§§ 29 ff. VSBG). Bei den Kosten gilt dort eine eigene Regel, denn die Gebühr für das Verfahren erhebt sie vom Unternehmer (§ 31 VSBG). Welcher Weg für Ihren Fall offensteht, klären Sie vor dem Antrag bei der Stelle selbst; die App trifft diese Auswahl nicht für Sie.
Was vor dem Antrag auf dem Tisch liegen sollte
Eine Vermittlung ersetzt die Vorarbeit nicht. Mängelrechte nach § 634 BGB kann der Besteller grundsätzlich erst nach der Abnahme mit Erfolg geltend machen (BGH, 19.01.2017 – VII ZR 301/13), und der Betrieb muss wissen, was Sie beanstanden. Die Rüge verlangt Nacherfüllung mit angemessener Frist; die Wahl zwischen Beseitigung und Neuherstellung liegt dabei beim Unternehmer (§ 635 Abs. 1 BGB). MängelPilot schlägt 14 Tage vor: ein Vorschlag, keine gesetzliche Frist. Erst nach fruchtlosem Ablauf stehen Selbstvornahme und Vorschuss im Raum (§ 637 Abs. 1 und 3 BGB).
Und die Verjährung hat ihren eigenen Kalender: zwei Jahre bei einem sachbezogenen Werk, fünf Jahre beim Bauwerk, jeweils ab der Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 BGB). Für Werke, die weder das eine noch das andere sind, gilt die Regelfrist von drei Jahren ab dem Schluss des Jahres (§ 634a Abs. 1 Nr. 3, §§ 195, 199 BGB). Wird die Restlaufzeit knapp, gehört der Fall in die Rechtsberatung, bevor Sie den Antrag stellen.
Häufige Fragen
Ist die Schlichtung bei der Handwerkskammer Pflicht?
Nein. § 91 Abs. 1 Nr. 11 HwO nennt die Vermittlungsstelle als Aufgabe der Handwerkskammer; die Norm richtet sich an die Kammer, nicht an die Parteien. Die Teilnahme ist für beide Seiten freiwillig: Ohne das Ja des Betriebs kommt kein Verfahren zustande.
Was kostet das Verfahren bei der Kammer?
Das regelt jede Kammer selbst, § 91 Abs. 1 Nr. 11 HwO sagt dazu nichts. Fragen Sie vor dem Antrag nach Zuständigkeit, Ablauf und Gebühren: MängelPilot sagt keine Kostenfreiheit zu. Ist die Kammer nicht zuständig, kommt die Universalschlichtungsstelle des Bundes in Betracht (§§ 29 ff. VSBG); ihre Gebühr erhebt sie vom Unternehmer (§ 31 VSBG).
Reicht MängelPilot den Antrag für mich ein?
Nein. Die App erstellt den Antrag mit Beteiligten, Sachverhalt, Streitpunkten, Schriftwechsel und Ziel; Prüfung und Einreichung liegen bei Ihnen. Sie speichert keine Fotos und keine Dateien und stellt nicht fest, ob ein Mangel vorliegt.
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Antrag an die Kammer erstellenAntrag nach § 91 Abs. 1 Nr. 11 HwO · Server in Deutschland · DSGVO-konform
Zuständigkeit, Ablauf und Kosten der Vermittlungsstelle regelt jede Handwerkskammer selbst, die Teilnahme ist für beide Seiten freiwillig, und über Erfolgsaussichten sagt diese Seite nichts. MängelPilot ist ein Dokumenten-Baukasten und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Verantwortung für Prüfung und Versand liegt bei Ihnen.