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Kostenvoranschlag überschritten – was jetzt?

Der Kostenvoranschlag ist keine unverbindliche Schätzung: Wird er wesentlich überschritten, muss der Betrieb das anzeigen (§ 649 BGB). Ob eine Überschreitung wesentlich ist, entscheiden die Umstände, nicht eine Prozentzahl. MängelPilot vergleicht die von Ihnen eingetragenen Summen und erstellt daraus einen Entwurf der Einwendung.

Ihre Einordnung erscheint hier. Es wird nichts gespeichert.

So geht es

  1. Anschlag und Rechnung gegenüberlegenSie vergleichen die einzelnen Positionen selbst. Die App nimmt die Summen von Kostenanschlag und Rechnung entgegen und berechnet die Differenz.
  2. Wesentlichkeit prüfenOb die Überschreitung wesentlich ist, hängt von den Umständen ab – Umfang des Auftrags, Art der Mehrkosten, Vorhersehbarkeit. Die App nennt zur errechneten Überschreitung Richtwerte; sie prüft diese Umstände nicht.
  3. Anzeige-Pflicht markierenOb und wann der Betrieb eine Überschreitung angezeigt hat, dokumentieren Sie selbst. Der Entwurf nennt die eingetragenen Summen und verlangt eine Erläuterung der Mehrkosten.
  4. Einwendung versendenSie prüfen und versenden den Entwurf selbst und sichern den Zugangsnachweis. Die Fristen-Ampel zeigt die eingetragenen Termine.

Was § 649 BGB anordnet

Hält der Unternehmer eine wesentliche Überschreitung des veranschlagten Preises für wahrscheinlich, hat er das dem Auftraggeber anzuzeigen. Die Vorschrift knüpft an die Wesentlichkeit an – und die bemisst sich an den Umständen des Einzelfalls, nicht an einer festen Prozentzahl. Genau deshalb zahlt sich die dokumentierte Gegenüberstellung aus.

Kostenanschlag oder Festpreis: der Unterschied entscheidet

Beim echten Kostenvoranschlag regelt § 649 BGB, was bei Überschreitung gilt. Wurde dagegen ein Festpreis vereinbart, gibt es keine Überschreitungsspielräume – der Preis gilt. Die App fragt ab, welche Vereinbarung Sie angeben: Kostenanschlag oder Festpreis. Ihren Vertrag prüft sie nicht.

Häufige Fragen

Ab wie viel Prozent ist die Überschreitung wesentlich?

Das Gesetz nennt keine Prozentzahl: Wesentlichkeit bemisst sich an den Umständen – Auftragsumfang, Art der Mehrkosten und was für Sie erkennbar war. Die App berechnet die prozentuale Differenz und nennt eine Richtschnur, entscheidet aber nicht über die Wesentlichkeit im Einzelfall.

Muss mich der Betrieb vorwarnen?

Ja, wenn eine wesentliche Überschreitung wahrscheinlich wird, ist sie anzuzeigen (§ 649 BGB). Ob und wann das geschehen ist, prüfen Sie anhand Ihrer Unterlagen; die App liest diese nicht ein.

Ersetzt MängelPilot eine Rechtsberatung?

Nein. MängelPilot ist ein Dokumenten-Baukasten; die Verantwortung für Prüfung und Versand liegt bei Ihnen.

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MängelPilot ist ein Dokumenten-Baukasten und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Verantwortung für Prüfung und Versand liegt bei Ihnen.