Ab wann sind Sie mit der Handwerkerrechnung in Verzug?
Die Zahlungsfrist der Handwerkerrechnung hat eine späteste Grenze: 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (§ 286 Abs. 3 BGB), gerechnet ab dem späteren der beiden Tage. Gegenüber Verbrauchern greift diese Automatik nur, wenn die Rechnung besonders darauf hinweist. MängelPilot hält Abnahme- und Rechnungsdatum am Vorgang fest, beziffert den Einbehalt nach § 641 Abs. 3 BGB und erstellt das Schreiben dazu.
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So geht es
- Die beiden Tage feststellenFällig wird die Vergütung im Regelfall mit der Abnahme (§ 641 Abs. 1 BGB); dazu kommt der Tag, an dem die Rechnung bei Ihnen ankam. Gerechnet wird ab dem späteren der beiden. Abnahme- und Rechnungsdatum stehen im Vorgang, der Tag des Zugangs in der Notiz daneben.
- In die Rechnung sehenGegenüber Verbrauchern läuft die 30-Tage-Automatik nur mit besonderem Hinweis in der Rechnung (§ 286 Abs. 3 BGB). Ob er dort steht, lesen Sie selbst nach: MängelPilot entscheidet diese Frage nicht für Sie.
- Strittiges vom unstreitigen Rest trennenSolange Sie Mängelbeseitigung verlangen können, dürfen Sie einen angemessenen Teil der Vergütung zurückhalten (§ 641 Abs. 3 BGB). Die App beziffert diesen Teil aus Ihren Angaben und stellt ihm den Rest gegenüber, der zu zahlen bleibt.
- Schreiben erstellen und Frist verfolgenDas Schreiben nennt den Einbehalt, seine Berechnung und die Zahlung des unstreitigen Restes. Die Fristen-Ampel behält den eingetragenen Zahltag im Blick, dazu die Verjährung nach § 634a BGB.
Die 30 Tage laufen ab dem späteren der beiden Tage
§ 286 Abs. 3 BGB nennt eine späteste Grenze, keine allgemeine Zahlungsfrist: In Verzug geraten Sie spätestens 30 Tage nach Fälligkeit UND Zugang der Rechnung. Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein, gerechnet wird deshalb ab dem späteren der beiden Tage.
Fällig wird die Vergütung im Regelfall mit der Abnahme (§ 641 Abs. 1 BGB). Eine Rechnung, die schon vor der Abnahme im Briefkasten liegt, setzt die Frist deshalb noch nicht in Gang – maßgeblich bleibt dann der Tag der Abnahme. Umgekehrt zählt eine späte Rechnung ab ihrem Zugang, nicht ab der Abnahme.
Gegenüber Verbrauchern tritt der Verzug durch bloßen Zeitablauf nur ein, wenn in der Rechnung besonders auf diese Folge hingewiesen wurde (§ 286 Abs. 3 BGB). Fehlt der Hinweis, bleibt diese Automatik aus; Verzug kann dann nur auf einem anderen Weg eintreten, dazu der letzte Abschnitt. Ob ein Hinweis in Ihrer Rechnung genügt, stellt MängelPilot nicht fest.
Zurückhalten dürfen Sie einen angemessenen Teil
Wer Mängelbeseitigung verlangen kann, darf nach Fälligkeit die Zahlung eines angemessenen Teils der Vergütung verweigern (§ 641 Abs. 3 BGB). Das Zurückhalten stützt sich damit auf ein Recht aus dem Gesetz und nicht auf eigenes Ermessen. Angemessen ist in der Regel das Doppelte der Mängelbeseitigungskosten. „In der Regel“ heißt: keine feste Grenze, im Einzelfall kann auch weniger oder mehr angemessen sein. Mehr als die offene Restforderung ist es nie.
Der Satz hat eine zweite Hälfte: Der unstreitige Rest bleibt fällig. Wer wegen eines Mangels gar nichts zahlt, kann insoweit selbst in Verzug geraten. Die Trennung zwischen einbehaltenem und unstreitigem Teil gehört deshalb ins Schreiben, nicht nur in den Kopf.
Früher als nach 30 Tagen: Mahnung und Kalendertag
Die 30 Tage sind die späteste Grenze, nicht die einzige. Verzug tritt auch früher ein: durch eine Mahnung des Betriebs nach Fälligkeit (§ 286 Abs. 1 BGB) oder wenn für die Zahlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt war (§ 286 Abs. 2 BGB). Wer nur die 30 Tage im Kopf hat, rechnet in diesen Fällen zu spät.
Für die Beweislage zählt beides: wann die Rechnung ankam und wann welches Schreiben herausging. MängelPilot führt Rechnungsdatum, Zahlfrist und die beanstandeten Punkte an demselben Vorgang wie die Mängelrüge, damit Frist und Einbehalt später zusammenpassen.
Häufige Fragen
Wann muss ich die Handwerkerrechnung zahlen?
Fällig wird die Vergütung im Regelfall mit der Abnahme (§ 641 Abs. 1 BGB). Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung geraten Sie in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB), gerechnet ab dem späteren der beiden Tage.
Darf ich die Rechnung wegen Mängeln einfach nicht zahlen?
Zurückhalten dürfen Sie einen angemessenen Teil der Vergütung, solange Sie Mängelbeseitigung verlangen können (§ 641 Abs. 3 BGB); in der Regel ist das Doppelte der Beseitigungskosten angemessen, höchstens aber die offene Restforderung. Der unstreitige Rest bleibt fällig, und wer gar nichts zahlt, kann insoweit selbst in Verzug geraten.
Gelten die 30 Tage auch für mich als Privatperson?
Gegenüber Verbrauchern tritt der Verzug nach 30 Tagen nur ein, wenn die Rechnung besonders auf diese Folge hinweist (§ 286 Abs. 3 BGB). Ohne den Hinweis bleibt die Automatik aus; durch eine Mahnung (§ 286 Abs. 1 BGB) oder einen nach dem Kalender bestimmten Zahlungstag (§ 286 Abs. 2 BGB) können Sie trotzdem in Verzug geraten.
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Einbehalt beziffern und Schreiben erstellenEinbehalt nach § 641 Abs. 3 BGB beziffert · Fristen-Ampel und Dokumentations-Checkliste · Server in Deutschland
MängelPilot nennt keine Frist von sich aus: Sie tragen Abnahme, Rechnungsdatum und Zahlfrist ein, die Fristen-Ampel verfolgt den Tag. Die App prüft keinen Vertrag, stellt nicht fest, ob ein Mangel vorliegt, und entscheidet nicht, ob ein Einbehalt berechtigt ist. MängelPilot ist ein Dokumenten-Baukasten und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Verantwortung für Prüfung und Versand liegt bei Ihnen.